ANGEBOT FÜR DEN PATIENTEN

Besteht ein Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz für einen sogenannten Behandlungsfehler? Können Sie Ihre Rechte durchsetzen, wenn die Ärzte, das Krankenhaus oder die ästhetische medizinische Einrichtung versagt haben? Lohnt es sich, ein Strafverfahren einzuleiten? Die Rechtsanwaltskanzlei für Medizinrecht Lex-Medyk geht solche Fragen professionell an – sie analysiert jeden Fall und gibt dann eine Empfehlung für das richtige Vorgehen, um den Patienten bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen.

Wir unterteilen Behandlungsfehler in mindestens drei Kategorien.

Die erste ist das Schadensersatzverfahren als Entschädigung für entstandene materielle Schäden (Ausgaben für Medikamente, Facharztbesuche, zusätzliche Pflege usw.), bei dem die Höhe des Schadensersatzes von der Höhe der dem Patienten entstandenen Verluste abhängt.

Die zweite Kategorie sind Schadensersatzverfahren, in denen eine Entschädigung für immaterielle Schäden (Körperverletzung oder Gesundheitsstörung, damit verbundenes körperliches und seelisches Leiden, mögliche Notwendigkeit einer Änderung der Lebensweise, Verschlechterung der Lebensperspektiven usw.) gefordert wird.

Die dritte Kategorie umfasst Verfahren zur Gewährung von Renten, wenn die Folge des erlittenen Schadens der vollständige oder teilweise Verlust der Arbeitsfähigkeit, eine Erhöhung der Bedürfnisse oder eine Verringerung der Erfolgsaussichten ist.

Wir vertreten Sie in Verfahren über:

  • perinatalen Fehlern,
  • chirurgische Fehler, einschließlich plastischer Chirurgie,
  • zahnärztlichen Kunstfehlern
  • Krankenhausinfektionen,
  • Verletzung der Rechte von Patienten,
  • Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Wir verfolgen für Sie Ansprüche auf:

  • Schadenersatz;
  • Entschädigung;
  • Rente.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch die Vertretung Ihrer Interessen vor dem Entschädigungsfonds, dem Patientenombudsmann oder den Disziplinargerichten bei den Ärzte- und Pflegekammern an.