ARBEITSRECHT IN HEILBERUFSBETRIEBEN

Wir bieten eine umfassende Rechtsberatung im Bereich des Arbeitsrechts für Unternehmen an, die im Gesundheitswesen tätig sind – insbesondere Krankenhäuser, Zahnarztpraxen, Kliniken für ästhetische Medizin, Polikliniken sowie andere Einrichtungen des Gesundheitssektors.
Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit führen wir auch spezielle Schulungen durch, die sich auf praktische Aspekte des Managements von medizinischem Personal, die Verantwortung des Arbeitgebers, Gesetzesänderungen sowie die Prävention von Arbeitsstreitigkeiten und die Besonderheiten ihrer Führung konzentrieren.
Die langjährige Erfahrung unserer Kanzlei in der Betreuung des Gesundheitsmarktes ermöglicht es uns, Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau zu leisten, wobei die Besonderheiten und Sensibilitäten der medizinischen Tätigkeit umfassend berücksichtigt werden. Unser vorrangiges Ziel ist es, unseren Mandanten Stabilität und Rechtssicherheit in ihren Arbeitsbeziehungen zu gewährleisten sowie flexibel auf das sich dynamisch verändernde rechtliche Umfeld zu reagieren.
Unsere Beratung umfasst unter anderem:
- Erstellung, Begutachtung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, zivilrechtlichen Verträgen (u.a. Verträge mit Ärzten, Pflegekräften, Verwaltungspersonal) sowie Kooperationsverträgen mit externen Unternehmen,
- Vertretung vor Arbeitsgerichten und öffentlichen Verwaltungsbehörden,
- Unterstützung bei der korrekten Beendigung von Arbeitsverhältnissen, auch in Konfliktsituationen im Zusammenhang mit Mobbingvorwürfen, Diskriminierung oder Verletzung der Persönlichkeitsrechte,
- Erarbeitung interner arbeitsrechtlicher Regelungen wie Arbeitsordnungen, Vergütungsordnungen, Berufsethikkodizes oder Anti-Mobbing-Verfahren,
- laufende Beratung zur Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen und der besonderen Vorschriften für Heilberufsbetriebe,
- Unterstützung bei Prozessen der Personalreorganisation, Personalprüfungen sowie der Umsetzung von Änderungen aufgrund von Reformen des Gesundheitssystems,
- Erstellung interner Akte im Zusammenhang mit der Umsetzung von Pflichten im Zusammenhang mit der Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften.